Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, damit alle Bürger im Falle der Pflegebedürftigkeit abgesichert sind. Im Pflegefall sollte keine Person abhängig von der Sozialhilfe sein. Für die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Einkommen maßgeblich. Im Gegensatz dazu werden die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung nach dem so genannten Anwartschaftsdeckungsverfahren berechnet: D. h., sie werden nach dem Alter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person kalkuliert.
Sollten Sie eine Absicherung benötigen, können Sie gerne in dem Tarifvergleich in unserem Onlinerechner eine passende Pflegeversicherung suchen oder nutzen Sie unserer Kontaktformular; ich werde Sie dann persönlich beraten, gerne bei Ihnen Zuhause und wir finden gemeinsam die für Sie entsprechende Absicherung.
Pflegecheck - Brauchen Sie eine Pflegeversicherung?
Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 1.500 Euro monatlich selbst aufbringen. Wenn das eigene Geld nicht reicht, werden die Angehörigen zur Kasse gebeten.